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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lübeck Air GmbH (im Folgenden: AGB)
Die Lübeck Air verkauft und vermittelt Flüge zwischen dem Flughafen Lübeck und den Flughäfen München (MUC), Bern (BRN), Salzburg (SZG), Bergen (BGO), Keflavik (KEF), Sälen (SCR), Mahon (MAH), Bastia (BIA) und Olbia (OLB) – durchgeführt von Marathon Airlines Societe Anonyme und Private Wings Flugcharter GmbH. Es gelten ergänzend deren allgemeine Beförderungsbedingungen, die Bestandteil dieser AGB sind. nbsp]
1. Buchung
Die Buchung kann über die Website (www.luebeck-air.de), das Telefon (+49 (0)451 3171 9000) oder ein Reisebüro erfolgen. Bei der Buchung hat der Fluggast eine Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, über die er auch nach der Buchung bis zur vollständigen Durchführung der gebuchten Flugbeförderung für erforderliche Mitteilungen erreichbar ist (u.a. nach Art. 11 Abs. 3 VO 2111/05 (EG) und Art. 5 I c VO 261/2004 (EG)). Die Buchung gilt nur für die bei Buchung genannten Fluggäste und ist, sofern in diesen Bestimmungen nicht anders vereinbart, nicht übertragbar. Beim Buchungsvorgang ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass o.ä.) übereinstimmende Vor- und Nachname des Fluggastes / der Fluggäste anzugeben. Kostenfreie Namensänderungen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich; im Übrigen gelten die unter Ziffer 6. genannten Umbuchungsmodalitäten. nbsp]
2. Reisedokumente
Es werden keine Papiertickets ausgestellt oder zugesandt. Der Fluggast erhält bei Buchung eine Buchungsbestätigungs-E-Mail mit Buchungsnummer und e-Ticket.
3. Preise / Preisanpassungsvorbehalt
Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Diese gelten nur für die Beförderung vom gebuchten Abflugs- zum Bestimmungsort für den auf dem e-Ticket genannten Fluggast und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung fällig. In einigen Ländern können ggf. Steuern und sonstige Abgaben durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind deshalb nicht im Flugpreis enthalten und sind vom Fluggast zusätzlich zu zahlen. Lübeck Air behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht von Lübeck Air vorhersehbar oder vermeidbar waren. Die Erhöhung ist dann zulässig, wenn passagierbezogene Flughafen- oder sonstige Gebühren, Zuschläge und/oder Entgelte neu eingeführt werden oder sich nachträglich um mindestens 10 % erhöhen und dies dem Fluggast unverzüglich, spätestens aber am 21. Tag vor dem Flugreisetermin mitgeteilt wird. Die passagierbezogene Erhöhung wird unmittelbar pro Fluggast umgewälzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss, um mehr als 5% des Gesamtflugpreises, ist der Fluggast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von Lübeck Air über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
4. Zahlung
Alle Zahlungen erfolgen entweder über eine von Lübeck Air akzeptierte Credit- oder Debit-Karte. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist Lübeck Air berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen; die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zu fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung zählt auch der Fall, dass ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus der Buchung entstandenen Forderung verweigert. Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von Lübeck Air bei dem von dem Kunden angegebenen Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungs-/Schadenspauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Buchung an Lübeck Air zu entrichten. In allen vorgenannten Fällen bleibt dem Fluggast das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass Lübeck Air kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Umbuchung
Bei Umbuchungen (anderer Fluggast oder anderer Flugtermin) sind die jeweiligen Tarifbedingungen zu beachten. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von einer Stunde vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Fluggastes Änderungen bezüglich des Flugtermins (innerhalb der gültigen Flugplanperiode) oder bezüglich eines Fluggastes oder mehrerer Fluggäste noch vor den einzelnen Abflügen vorgenommen werden, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Fluggäste ändert.
6. Stornierung / Nichtantritt des Fluges
Die Stornierung eines gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Leistung (z.B. Tierbeförderung, Sonderreservierung) muss Lübeck Air telefonisch unter +49 (0)451 3171 9000, oder schriftlich per E-Mail an kontakt@luebeck-air.de unter Angabe der Buchungsnummer, vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Ob die Mitteilung als „vor Reiseantritt“ gemacht gilt, entscheidet das Eingangsdatum bei Lübeck Air. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wird ein gebuchter Flug entweder storniert oder nicht angetreten (sei es wegen Nichterscheinens des Fluggastes oder wegen Vorlage nicht vollständiger Reiseunterlagen bei Abfertigung o.ä.), bleibt der Fluggast zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von Lübeck Air zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Passagierbezogene Entgeltanteile (wie pro Passagier berechnete Gebühren oder Entgelte) sind abzuziehen; für die Erstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Fluggast ist berechtigt, in den oben genannten Fällen nachzuweisen, dass Lübeck Air durch den Nichtantritt des Fluges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
7. Änderungen / Flugzeitenänderungen
Es ist möglich, dass nach Buchung Flugzeitenänderungen vorgenommen werden müssen. Wenn möglich, wird Lübeck Air den Fluggast über die Änderung informieren. Bei Vornahme einer nennenswerten Änderung, die für den Fluggast nicht annehmbar ist, und wenn keine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug möglich ist, hat der Fluggast das Recht auf Erstattung des Flugpreises. Sonstige Rechte des Fluggastes bleiben unberührt. Lübeck Air ist – soweit erforderlich – berechtigt, das Fluggerät oder die flugdurchführende Airline zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei Lübeck Air für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird Lübeck Air, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet (EG-VO 2111/05).
8. Haftung
Bezüglich der Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen von Marathon Airlines SA und Private Wings Flugcharter GmbH, welche Bestandteil dieser AGB sind. (Auszug: Für die Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09.10.1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung („VO (EG) 2027/97“), des Übereinkommens vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr („Montrealer Übereinkommen“), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12.10.1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationalen Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.) Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von Lübeck Air im Hinblick auf Daten, Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung haftet Lübeck Air nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausschluss und Beschränkungen der Haftung der Lübeck Air gelten sinngemäß auch zugunsten ihrer Agenten, Bediensteten und Vertretern. Der Gesamtbetrag, der etwa von Lübeck Air und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für Lübeck Air geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten. Jeglicher Haftungsausschluss nach diesen Bestimmungen gilt auch gegenüber Fluggästen, die kostenlos oder mit einem Sondertarif fliegen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
9. Datenschutz und Datensicherheit
Lübeck Air ist im Rahmen der Durchführung des Beförderungsvertrags nach Maßgabe des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen befugt, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Diese Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird Lübeck Air ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von Lübeck Air bereitstellen, zu übermitteln. Lübeck Air ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist.
10. Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Es gelten ergänzend, als Bestandteil dieser AGB, die Marathon Airlines SA sowie im Falle der Buchung bei einem „Flugreise-Veranstalter“ dessen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten für die Flugabwicklung vorrangig die Lübeck Air AGB, dann die der entsprechenden Airline und sodann die AGB des „Flugreise-Veranstalters“.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Beförderungsvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Stand: Mai 2023